Bisher ging es beim Ausschluss von Huawei und ZTE aus deutschen 5G-Netzen vor allem um das Kernnetz und um Steuerungssoftware – die Basisstationen an den Funkmasten blieben weitgehend außen vor. Das könnte sich ändern. Das Bundesinnenministerium (BMI) bereitet nach einem Bericht des Handelsblatts vom 3. November 2026 weitergehende Beschränkungen für chinesische Netztechnik im Mobilfunk vor. Hintergrund ist ein Entwurf der Bundesnetzagentur, der erstmals sämtliche Funktionen von 5G-Basisstationen als kritisch einstuft. Beschlossen ist noch nichts.
Ein Ministeriumssprecher sagte dem Handelsblatt, die „sicherheitspolitische Zeitenwende“ erfordere, dass „Abhängigkeiten und Risiken bei kritischen Infrastrukturen umfassend und vorausschauend betrachtet und neu bewertet werden“. Bei Bedarf werde man von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, bestimmte Komponenten zu verbieten. Für das künftige 6G-Netz nennt das Ministerium als Ziel „die Vermeidung des Einsatzes von kritischen Komponenten möglicherweise nicht vertrauenswürdiger Hersteller“.
Was bisher für Huawei und ZTE gilt
Die Bundesregierung hat mit Telekom, Vodafone und Telefónica jeweils öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen. Darin verpflichten sich die Netzbetreiber, bis spätestens Ende 2026 keine kritischen Komponenten von Huawei und ZTE mehr in ihren 5G-Kernnetzen einzusetzen. Bis Ende 2029 müssen sie außerdem die kritischen Funktionen der 5G-Netzwerkmanagementsysteme beider Hersteller in ihren Zugangs- und Transportnetzen durch Lösungen anderer Anbieter ersetzen. So beschreibt es die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 24. März 2026. Mit den Verträgen endeten Verwaltungsverfahren, die das BMI zuvor gegenüber den drei Unternehmen geführt hatte.
Die Antennen und Basisstationen selbst galten dabei nicht als kritisch. Heise berichtete im Juli 2024, sie könnten theoretisch unter dem Managementsystem eines anderen Herstellers weiterlaufen, falls Huawei seine bislang proprietären Schnittstellen öffnet.
Was der Entwurf der Bundesnetzagentur ändert
Welche Komponenten im Mobilfunk als kritisch gelten, leitet sich bislang aus der „Liste der kritischen Funktionen“ ab. Die Bundesnetzagentur legt sie gemeinsam mit dem BSI und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Katalog von Sicherheitsanforderungen nach § 167 Telekommunikationsgesetz fest. In der geltenden Liste vom 18. August 2021 taucht das Funkzugangsnetz (Radio Access Network, RAN) nur mit dem „5G-RAN Management“ auf.
Der überarbeitete Entwurf mit Stand Oktober 2025, zu dem Hersteller und Verbände bis zum 16. Januar 2026 Stellung nehmen konnten, geht deutlich weiter. Zum RAN-Management zählt er unter anderem das Site-Management, die Steuerung und Parametrisierung der Basisstationen und die Priorisierung von Kryptoalgorithmen im Funknetz. Dann folgt der entscheidende Satz: „Darüber hinaus sind alle Funktionen des gNodeB als kritische Funktion einzuordnen.“ Auch Open-RAN-Architekturen können demnach kritische Funktionen enthalten.
Laut Wirtschaftswoche vom 30. September hat die Behörde den Entwurf inzwischen fertiggestellt und bei der EU eingereicht; die endgültige Liste soll im Januar erscheinen, danach könnten Netzbetreiber klagen. Nach Darstellung des Handelsblatts lehnten in der Konsultation alle Netzbetreiber die Aufnahme der gNodeB-Funktionen als unverhältnismäßig ab.

Bild: Deutschlandsitz von Huawei in Düsseldorf (Ausschnitt) – Foto: Kalligraf / Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0
Kernnetz, Funkzugangsnetz, Management: wo der Unterschied liegt
Ein 5G-Netz lässt sich grob in drei Ebenen aufteilen. Das Kernnetz authentifiziert Teilnehmer, verwaltet Sitzungen und Mobilität und leitet die Nutzdaten weiter. Der Katalogentwurf nennt als Beispiele Funktionen wie die Access and Mobility Management Function (AMF), die Session Management Function (SMF), das Unified Data Management (UDM) und die User Plane Function (UPF). Sie laufen in Rechenzentren der Betreiber.
Das Funkzugangsnetz besteht dagegen aus Basisstationen, die über das ganze Land verteilt sind. Sein zentrales Element ist der gNodeB („next Generation Node B“), laut Glossar des Entwurfs „die eigentliche 5G-Basisstation“, die Nutzdaten (User Plane) und Signalisierung (Control Plane) für die Verbindung zum Endgerät bereitstellt. Darüber liegen Managementsysteme, mit denen Betreiber Basisstationen konfigurieren, überwachen und aktualisieren.
Die Vereinbarung von 2024 setzt bei dieser Steuerungsebene an: Deren kritische Funktionen sollen bis Ende 2029 nicht mehr von Huawei und ZTE stammen, die Hardware an den Masten erfasst die Vereinbarung nicht. Gelten dagegen alle gNodeB-Funktionen als kritisch, rückt die Technik an den Standorten selbst ins Visier. Weil die Hersteller Paketlösungen verkaufen, die sich nicht frei kombinieren lassen, könnte ein Verbot chinesischer Basisstationen Huawei und ZTE faktisch ausschließen, schreibt das Handelsblatt. Als Alternativen nennt die Zeitung Nokia und Ericsson aus Europa sowie Samsung aus Südkorea.
Was ein Austausch kosten würde, ist offen. Der Bundesregierung lagen nach eigener Aussage vom März keine Erkenntnisse zu Auswirkungen bei den Mobilfunkanbietern vor. Die Wirtschaftswoche nennt rund 46.000 Antennenstandorte mit Huawei-Technik, die betroffen sein könnten. Der Telekommunikationsanalyst John Strand hält demnach etwa 2,5 Milliarden Euro für Deutschland für realistisch, während die Netzbetreiber vor Kosten von 40 Milliarden Euro europaweit warnen. Amtliche Zahlen dazu gibt es nicht.
Rechtsgrundlage: § 41 BSI-Gesetz
Verbieten kann nicht die Bundesnetzagentur, sondern das BMI. Seit dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 steht die Befugnis in § 41 BSI-Gesetz, zuvor in § 9b. Danach kann das Ministerium Betreibern kritischer Anlagen den Einsatz kritischer Komponenten eines Herstellers untersagen, wenn dieser die öffentliche Ordnung oder Sicherheit voraussichtlich beeinträchtigt – im Telekommunikationssektor im Benehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Auswärtigen Amt. Berücksichtigt werden kann unter anderem, ob ein Hersteller von der Regierung eines Drittstaates kontrolliert wird oder zur Zusammenarbeit mit dessen staatlichen Stellen verpflichtet werden kann. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Die Vorschrift gilt nach Angaben der Bundesregierung ausschließlich für kritische Komponenten. Wie weit ein mögliches Verbot reichen kann, hängt deshalb davon ab, was als kritisch eingestuft ist – im Mobilfunk bislang über die Liste der Bundesnetzagentur. Entscheidend ist also, ob Basisstationen künftig dazugehören.
Reaktionen von Huawei und Telekom
Huawei erklärte auf Anfrage des Handelsblatts, die Funktionen der Basisstationen sollten nicht pauschal als kritisch eingestuft werden. Die Deutsche Telekom warnte: „Die Versorgungsqualität würde aufs Spiel gesetzt.“ Sie geht davon aus, dass die Vereinbarung mit der Bundesregierung von 2024 weiter gilt. Vodafone und Telefónica, die ebenfalls Huawei-Technik einsetzen, kommen in den Berichten nicht mit eigenen Stellungnahmen vor.
Der europäische Rahmen
Auf EU-Ebene gibt es seit Januar 2020 die 5G-Toolbox, mit der die Mitgliedstaaten Risiken durch Hochrisiko-Lieferanten mindern sollen. Im Juni 2023 erklärte die EU-Kommission, Huawei und ZTE stellten tatsächlich wesentlich höhere Risiken dar als andere 5G-Anbieter, und hielt nationale Beschränkungen für gerechtfertigt. Der damalige Fortschrittsbericht der Mitgliedstaaten empfahl, Beschränkungen ausdrücklich auch auf das Funkzugangsnetz zu erstrecken; zu diesem Zeitpunkt hatten zehn Mitgliedstaaten Beschränkungen erlassen.
Am 20. Januar 2026 schlug die Kommission zudem eine Neufassung des Cybersecurity Act vor. Sie soll eine verpflichtende Risikominderung in europäischen Mobilfunknetzen gegenüber Hochrisiko-Lieferanten aus Drittstaaten ermöglichen. Laut The Record bekämen Netzbetreiber bis zu drei Jahre Zeit, betroffene Komponenten zu entfernen; Unternehmen nennt der Vorschlag nicht namentlich. Huawei kritisierte, Lieferanten würden nach Herkunftsland statt nach technischen Kriterien ausgeschlossen. Parlament und Rat müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Für die deutschen Netzbetreiber läuft unterdessen die erste Frist ab: Ende 2026 müssen Huawei- und ZTE-Komponenten aus den 5G-Kernnetzen verschwunden sein. Ob das BMI auch für das Funkzugangsnetz Verbote ausspricht, entscheidet sich frühestens, wenn die endgültige Liste der kritischen Funktionen vorliegt.
Quellen
- Handelsblatt: Mobilfunk: Bundesregierung bereitet neue Huawei-Verbote vor (3. November 2026)
- dts Nachrichtenagentur (via finanznachrichten.de): 5G: Bundesregierung erwägt weitreichende Huawei-Verbote (3. November 2026)
- Bundesnetzagentur: Konsultation zur Überarbeitung des Kataloges von Sicherheitsanforderungen (abgerufen am 4. November 2026)
- Bundesnetzagentur: Entwurf des Katalogs von Sicherheitsanforderungen, Version 2025-10 (PDF) (Oktober 2025)
- Bundesnetzagentur: Liste der kritischen Funktionen für öffentliche Telekommunikationsnetze und -dienste mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (PDF) (18. August 2021)
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/4960 (PDF) (24. März 2026)
- Gesetze im Internet: § 41 BSIG – Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten (abgerufen am 4. November 2026)
- usd AG: Am 06.12.2025 tritt das NIS2UmsuCG nun offiziell in Kraft (5. Dezember 2025)
- Wirtschaftswoche: Mobilfunk: Droht Huawei durch den BNetzA-Katalog das Komplett-Aus? (30. September 2026)
- heise online: German 5G networks: No more critical components from Huawei by 2029 (11. Juli 2024)
- Europäische Kommission: Secure 5G networks: Commission endorses EU toolbox and sets out next steps (IP/20/123) (29. Januar 2020)
- Europäische Kommission: Commission announces next steps on cybersecurity of 5G networks (IP/23/3309) (15. Juni 2023)
- Europäische Kommission: Commission strengthens EU cybersecurity resilience and capabilities (IP/26/105) (20. Januar 2026)
- The Record: EU unveils new plans to tackle Huawei, ZTE (21. Januar 2026)
Bildnachweis
- Aufmacher: Funkturm Langschoß ost, Lammersdorf von ArthurMcGill, Lizenz CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
- Im Text: Huawei Duesseldorf von Kalligraf (Ausschnitt), Lizenz CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons