Die Europäische Kommission hat am 6. November 2026 vorläufig festgestellt, dass TikTok gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt – und zielt damit diesmal auf den Kern der App: den Empfehlungsalgorithmus hinter dem „For You“-Feed. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde zieht das System Nutzer in sogenannte Kaninchenbauten („rabbit holes“). Wer mit Videos zu einem bestimmten Thema interagiert, bekommt immer mehr davon zu sehen, auch wenn es um Traurigkeit, Isolation oder das eigene Körperbild geht. Entschieden ist damit noch nichts, TikTok kann sich verteidigen. Am Ende des Verfahrens könnten aber Auflagen und eine Geldbuße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes stehen.
Was die Kommission TikTok vorwirft
Die vorläufigen Feststellungen betreffen zwei Pflichten, die der DSA sehr großen Online-Plattformen auferlegt: systemische Risiken zu bewerten (Artikel 34) und sie wirksam zu mindern (Artikel 35). Artikelnummern nennt die Kommission in ihrer Mitteilung nicht. Beide Vorschriften hatte sie aber schon bei der Eröffnung des Verfahrens im Februar 2024 als möglicherweise verletzt angeführt.
Zur Risikobewertung heißt es, TikTok habe nicht angemessen untersucht, wie sein Algorithmus Nutzer in solche Spiralen führen und ihr Wohlbefinden gefährden kann. Das System werte Interaktionen wie das Ansehen und Liken von Videos aus, um Empfehlungen zu personalisieren. Schaut jemand wiederholt Inhalte zu Gewichtsverlust oder Körperbild an oder markiert sie mit „Gefällt mir“, interpretiere der Algorithmus das als Zeichen von Interesse und liefere mehr davon. Die Kommission verweist auf mögliche Folgen wie verstärkte Traurigkeit oder Angst, Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper, ein geringeres Selbstwertgefühl oder die Verschlimmerung bestehender Essstörungen.
Bei der Risikominderung erkennt die Behörde an, dass TikTok bereits Gegenmaßnahmen eingeführt hat – hält sie aber für unwirksam. Maßnahmen, die für mehr Vielfalt im Feed sorgen sollen, verringerten nicht ausreichend, wie oft ähnliche Inhalte empfohlen werden. Auch die Steuerungswerkzeuge gäben Nutzern keine echte Kontrolle: Der Knopf „Nicht interessiert“ reiche möglicherweise nicht aus, um den Feed zu verändern. Der Algorithmus gewichte die Verweildauer stärker als den ausdrücklichen Wunsch, bestimmte Inhalte seltener zu sehen.
Was TikTok ändern soll
Nach dem jetzigen Stand der Untersuchung müsse TikTok das Design des „For You“-Feeds ändern, schreibt die Kommission. Als Beispiele nennt sie: Der Dienst solle sich stärker auf ausdrücklich geäußerte Vorlieben stützen, die Anzeigedauer nicht mehr als Indikator für Empfehlungen verwenden, die Nutzersteuerung leichter zugänglich und bedienbar machen und seinen Algorithmus regelmäßig testen. Die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen sagte laut der deutschen Fassung der Mitteilung: „Nach dem Gesetz über digitale Dienste sind Plattformen dafür verantwortlich, die negativen Auswirkungen ihres Empfehlungssystems anzugehen. Die heutigen vorläufigen Ergebnisse zeigen erneut, dass TikTok seine Anstrengungen zum Schutz des Wohlbefindens der Nutzerinnen und Nutzer, auch von Minderjährigen, verstärken muss.“
TikTok weist die Vorwürfe zurück. In einer Stellungnahme, die unter anderem Euronews und Al Jazeera zitieren, nennt das Unternehmen die Feststellungen „grundlegend unzutreffend“; sie verzerrten die Architektur der Plattform und das Engagement für die Sicherheit der Nutzer (übersetzt). TikTok habe eine starke Bilanz beim Schutz seiner Community und gebe Nutzern direkte und intuitive Kontrolle über die Inhalte, die sie sehen.

Bild: Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der EU-Kommission – Foto: KenSwe72 / Wikimedia Commons, Lizenz CC BY 4.0
Wie ein Empfehlungssystem in den Kaninchenbau führt
Technisch steckt hinter dem Vorwurf ein Rückkopplungseffekt. TikTok selbst hat 2020 beschrieben, welche Signale in den „For You“-Feed einfließen: Interaktionen der Nutzer, Informationen über das Video wie Bildunterschriften, Sounds und Hashtags sowie Geräte- und Kontoeinstellungen, die geringer gewichtet würden. Als Beispiel für ein starkes Interessensignal nannte das Unternehmen damals ausdrücklich, ob jemand ein längeres Video vom Anfang bis zum Ende ansieht.
Genau hier liegt der Knackpunkt. Ein „Gefällt mir“ oder ein „Nicht interessiert“ ist eine bewusste Entscheidung. Wie lange jemand bei einem Video verweilt, ist es oft nicht – die Verweildauer unterscheidet nicht zwischen Begeisterung und einem Clip, von dem man sich nur schwer lösen kann. Wertet das System beides als Interesse, rückt es ähnliche Inhalte nach oben, die nächsten Empfehlungen werden enger, und jede weitere Sitzung kann den Effekt verstärken. Die Kommission sieht bei TikTok vorläufig genau diese Gewichtung: Die Verweildauer setze sich gegen die ausdrückliche Wahl der Nutzer durch.
Gegensteuern sollen Diversifizierungsmechanismen, die gezielt andere Inhalte einstreuen. TikTok schrieb schon 2020, der Feed zeige etwa nicht zwei Videos mit demselben Sound oder vom selben Creator direkt hintereinander. Für Inhalte zu psychischer Gesundheit und Körperbild reicht das nach vorläufiger Bewertung der Kommission nicht aus.
Was der DSA für Empfehlungssysteme vorsieht
Der DSA regelt Empfehlungssysteme an mehreren Stellen. Nach Artikel 27 müssen alle Online-Plattformen in ihren Geschäftsbedingungen die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungssysteme verständlich erklären und angeben, wie Nutzer sie ändern oder beeinflussen können. Gibt es mehrere Optionen, muss sich die bevorzugte jederzeit direkt dort auswählen lassen, wo die Empfehlungen erscheinen. Sehr großen Plattformen schreibt Artikel 38 zusätzlich vor, für jedes Empfehlungssystem mindestens eine Option anzubieten, die nicht auf Profiling beruht. Artikel 34 nennt die Gestaltung von Empfehlungssystemen ausdrücklich als Faktor der Risikobewertung, Artikel 35 das Erproben und Anpassen algorithmischer Systeme als mögliche Gegenmaßnahme.
Einen Feed ohne Profiling bietet TikTok in Europa seit 2023 an: Wer die Personalisierung abschaltet, sieht in „For You“ und LIVE nach Angaben des Unternehmens populäre Videos aus der eigenen Region und aus aller Welt. Der aktuelle Vorwurf geht darüber hinaus. Die Kommission verlangt nicht nur eine Ausweichmöglichkeit, sondern Änderungen am Design des personalisierten Feeds selbst.
Wie es im Verfahren weitergeht
TikTok kann nun die Untersuchungsakten einsehen und schriftlich Stellung nehmen, parallel wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert. Bestätigt sich die Auffassung der Kommission, kann sie einen Beschluss wegen Nichteinhaltung erlassen. Eine Geldbuße richtet sich nach Art, Schwere, Wiederholung und Dauer des Verstoßes und darf 6 Prozent des weltweiten Gesamtjahresumsatzes nicht überschreiten. Eine gesetzliche Frist für den Abschluss eines solchen Verfahrens kennt der DSA nicht. Die Kommission kann stattdessen auch Verpflichtungszusagen des Unternehmens für verbindlich erklären.
Die Feststellungen vom 6. November sind Teil des förmlichen Verfahrens, das die Kommission am 19. Februar 2024 eröffnet hat; als sehr große Online-Plattform ist TikTok seit April 2023 eingestuft. Die Ermittlungen stützen sich nach Angaben der Kommission auf Risikoberichte, interne Daten und Dokumente von TikTok, wissenschaftliche Studien sowie Interviews mit Fachleuten für Empfehlungssysteme, Psychologie und Psychiatrie; die irische Aufsicht Coimisiún na Meán hat mitgewirkt. Im selben Verfahren gab es bereits mehrere Etappen:
- Oktober 2025: vorläufige Feststellungen zum Datenzugang für Forscher.
- Dezember 2025: Der Teil zur Werbetransparenz endete mit verbindlichen Zusagen, nachdem die Kommission im Mai 2025 Mängel am Werbearchiv festgestellt hatte. TikTok sagte unter anderem zu, Anzeigen vollständig samt Links zu dokumentieren und das Archiv binnen höchstens 24 Stunden zu aktualisieren.
- Februar 2026: vorläufige Feststellungen zum suchtfördernden Design, etwa Endlos-Scrollen, Autoplay und Push-Benachrichtigungen.
- Juli 2026: vorläufige Feststellungen zu den Kontoeinstellungen Minderjähriger.
Unabhängig davon hatte die Kommission im April 2024 ein eigenes Verfahren zum Belohnungsprogramm von TikTok Lite eröffnet. Es endete im August 2024, nachdem TikTok verbindlich zugesagt hatte, das Programm dauerhaft aus der EU zurückzuziehen. Im Dezember 2024 eröffnete die Kommission außerdem ein weiteres Verfahren zum Umgang von TikTok mit Risiken für Wahlen und den gesellschaftlichen Diskurs.
Quellen
- Europäische Kommission: Commission preliminarily finds TikTok's 'For You' feed in breach of Digital Services Act for harmful 'rabbit holes' effect (IP/26/2361) (6. November 2026)
- Vertretung der EU-Kommission in Deutschland: Vorläufige Feststellung der EU-Kommission: „For You“-Feed von TikTok verstößt gegen das Gesetz über digitale Dienste (6. November 2026)
- Euronews: EU tells TikTok to change 'harmful' For You feed over 'rabbit hole effect' (6. November 2026)
- Al Jazeera: EU tells TikTok to fix 'harmful' For You feed, threatens fines (6. November 2026)
- Europäische Kommission: Commission opens formal proceedings against TikTok under the Digital Services Act (IP/24/926) (19. Februar 2024)
- Europäische Kommission: Commission preliminarily finds TikTok's addictive design in breach of the Digital Services Act (IP/26/312) (6. Februar 2026)
- Europäische Kommission: Commission preliminary finds TikTok in breach of Digital Services Act for failing to ensure safe accounts for minors (IP/26/1679) (24. Juli 2026)
- Europäische Kommission: Commission preliminarily finds TikTok and Meta in breach of their transparency obligations under the Digital Services Act (IP/25/2503) (24. Oktober 2025)
- Europäische Kommission: Commission accepts TikTok's commitments on advertising transparency under the Digital Services Act (IP/25/2940) (5. Dezember 2025)
- Europäische Kommission: TikTok commits to permanently withdraw TikTok Lite Rewards programme from the EU to comply with Digital Services Act (5. August 2024)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) (19. Oktober 2022)
- TikTok Newsroom: How TikTok recommends videos #ForYou (18. Juni 2020)
- TikTok Newsroom: An update on fulfilling our commitments under the Digital Services Act (4. August 2023)
Bildnachweis
- Aufmacher: TikTok-App-Symbol auf einem Smartphone von Solen Feyissa, Lizenz CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons
- Im Text: Berlaymont building Brussels von KenSwe72, Lizenz CC BY 4.0, via Wikimedia Commons